Right-to-Repair-Richtlinie 2024/1799 — Umsetzungsstand 2026
Seit Juli 2024 ist die EU-Reparierbarkeits-Richtlinie in Kraft, seit Juni 2025 greift die ergänzende Energie-Effizienz-Label-Verordnung. Nach knapp zwei Jahren lässt sich beziffern, was an der Hardware ankommt, wo die Hersteller nachgebessert haben und welche nationalen Umsetzungen den Weg ebnen.
Am 30. Juli 2024 ist die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie ist 20 Tage später in Kraft getreten, die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten lief bis zum 31. Juli 2026 — ein Zeitraum, in dem zugleich die ergänzende Energie-Effizienz-Label-Verordnung (EU) 2023/1670 wirksam wurde (1. Juni 2025) und die Funkanlagen-Richtlinie 2022/2380 mit ihrer USB-C-Pflicht für Smartphones im Dezember 2024 die letzte Übergangsphase verließ. Drei regulatorische Hebel, die zusammenwirken und die Hardware-Auslegung der 2025er und 2026er Smartphone-Generation messbar beeinflusst haben.
Im Mai 2026, gut einen Monat vor Ablauf der Umsetzungsfrist, lässt sich eine erste Bilanz ziehen: Was hat die Richtlinie an den Geräten verändert, wie reagieren die Hersteller, und wie sieht die Reparatur-Realität für Endkunden im DACH-Raum aus?
Was die Richtlinie verlangt
Die 2024/1799 verfolgt zwei Hauptziele: Sie schafft erstens einen Anspruch auf Reparatur außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (§ 438 BGB regelt für Deutschland die zweijährige Gewährleistungsfrist), die der Verbraucher gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, wenn das Produkt unter eine der durch delegierte Rechtsakte festgelegten Produktkategorien fällt — Smartphones sind als eine der ersten Kategorien benannt. Sie schafft zweitens einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Bereitstellung von Ersatzteilen, Reparatur-Informationen und Reparatur-Werkzeugen.
Konkret verpflichtet die Richtlinie die Hersteller zu folgenden Schritten:
Erstens, die Bereitstellung von Original-Ersatzteilen für mindestens sieben Jahre nach Ende der Marktbereitstellung des Produkts. Die Liste der ersatzteilpflichtigen Komponenten umfasst für Smartphones Akkus, Displays, Hauptkameras, Lade-Ports, Lautsprecher und Mikrofone. Die Preise dieser Ersatzteile dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein — eine bewusst weiche Formulierung, deren Auslegung in der Praxis durch nationale Marktaufsichtsbehörden erfolgt.
Zweitens, die Bereitstellung von Reparatur-Informationen: Schaltpläne, Service-Handbücher, Software-Tools zum Auslesen von Diagnose-Codes. Diese Informationen müssen sowohl autorisierten Werkstätten als auch unabhängigen Reparatur-Werkstätten zu fairen, transparenten und nicht-diskriminierenden Bedingungen verfügbar gemacht werden.
Drittens, die Konstruktion auf Reparierbarkeit. Hier verweist die Richtlinie auf die in der Ökodesign-Richtlinie und in der Energieeffizienz-Label-Verordnung festgelegten Konstruktionsanforderungen. Für Smartphones bedeutet das insbesondere: Der Akku muss mit handelsüblichen Werkzeugen oder mit speziellen Werkzeugen, die der Hersteller zugänglich machen muss, austauschbar sein. Verklebte Akkus, die nur mit erheblichem Aufwand und Beschädigungsrisiko zu trennen sind, gelten nicht mehr als richtlinienkonform.
Viertens, das Energieeffizienz-Label mit Reparatur-Score. Die Verordnung 2023/1670 hat seit Juni 2025 ein standardisiertes Label eingeführt, das neben den klassischen Energie-Klassen (A bis G) auch einen Reparatur-Index (Score von 0 bis 10) trägt, der sich an dem französischen Reparatur-Index orientiert.
Die Hersteller-Reaktion auf der Hardware-Seite
Die spürbarste Veränderung ist die Rückkehr zugänglicher Akkus. Die seit etwa 2014 in der Smartphone-Branche dominierende Bauweise mit verklebtem Akku, der nur durch Entfernen des Displays oder der Rückseite und durch lösungsmittel-gestütztes Ablösen der Klebepads ausgebaut werden konnte, ist mit der 2025er Generation in den Hintergrund getreten.
Samsung hat mit der Galaxy-S25-Linie (Januar 2025) eine modifizierte Innenarchitektur eingeführt, die den Akku-Austausch durch eine reduzierte Anzahl Klebepunkte und durch dedizierte Demontage-Punkte mit handelsüblichen Werkzeugen ermöglicht. Die offizielle Anleitung von Samsung, die seit März 2025 öffentlich verfügbar ist, beziffert den Akkutausch mit etwa 45 Minuten Werkstattarbeit — ein Wert, der in der Vor-Richtlinien-Ära bei zwei bis drei Stunden lag.
Google hat mit dem Pixel 9 (Vorstellung August 2024) und Pixel 10 (Oktober 2025) ein ähnliches Konstruktions-Update vollzogen. Die iFixit-Reparatur-Anleitung für das Pixel 10 vergibt einen Reparatur-Score von 8 von 10 — den höchsten Wert, den ein modernes Flagship-Smartphone in dieser Bewertungs-Skala in den vergangenen Jahren erreicht hat. Der Akku-Austausch ist über eine reversible Klebe-Lasche realisiert, das Display ist nicht mit dem Hauptframe verbunden, sondern mit einem separaten Modul.
Fairphone bleibt mit dem Fairphone 5 und dem im April 2025 vorgestellten Fairphone 6 die Referenz: vollständig modulare Konstruktion, Akku ohne Werkzeug austauschbar, alle wesentlichen Komponenten als einzeln ersetzbare Module ausgeführt. Der iFixit-Score liegt bei 10 von 10.
Apple hat mit dem iPhone 16 (September 2024) und dem iPhone 17 (September 2025) das Selbstreparatur-Programm „Self Service Repair” deutlich erweitert. Die Verfügbarkeit von Original-Ersatzteilen und Werkzeugen für den Heimreparatur-Kontext ist im DACH-Raum seit 2024 etabliert, die Kosten für den Werkzeug-Versand sind allerdings hoch (etwa 60 bis 80 Euro je nach Komponente, in der Regel mit Rückgabe-Pflicht und Pfand-Verrechnung). Der iFixit-Score für das iPhone 17 liegt bei 7 von 10 — eine deutliche Steigerung gegenüber den 4 bis 5 Punkten der Vor-Richtlinien-Modelle.
Ersatzteile-Realität: Preise und Verfügbarkeit
Die Preisgestaltung der Original-Ersatzteile ist der Knackpunkt, an dem die Richtlinie in der Praxis verhandelt wird. Die Formulierung „nicht unverhältnismäßig hoch” lässt den Herstellern erheblichen Spielraum. Marktaufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten haben in den ersten Monaten 2026 begonnen, vergleichende Erhebungen anzustellen — die Ergebnisse für den DACH-Raum sind in der Tendenz erkennbar, aber nicht in allen Komponenten konsistent.
Akku-Ersatzteile liegen für die Pixel-Linie zwischen 40 und 60 Euro netto, für die Galaxy-S-Linie zwischen 50 und 80 Euro, für Apple-Geräte zwischen 70 und 110 Euro. Display-Ersatzteile sind die kostspieligste Komponente: Pixel-9-Display etwa 220 bis 270 Euro, Galaxy-S25-Display etwa 280 bis 340 Euro, iPhone-16-Display etwa 320 bis 380 Euro. Die Werte berücksichtigen die Hersteller-Online-Shops und die offiziellen Reparatur-Partner, nicht den freien Markt mit Drittanbieter-Teilen, der deutlich günstiger ist, aber außerhalb der Richtlinien-Verpflichtung liegt.
Die Verfügbarkeit der Ersatzteile ist 2026 für die aktuellen Modelle (Pixel 9, 10, Galaxy S25, iPhone 16, 17, Xiaomi 15) gut. Für ältere Modelle (Pixel 7, 8, Galaxy S22, S23) ist die Verfügbarkeit lückenhaft — manche Komponenten sind für 3 bis 4 Wochen Lieferzeit angekündigt, einige Display-Varianten sind temporär nicht lieferbar. Die Richtlinie verlangt sieben Jahre Verfügbarkeit ab Ende der Marktbereitstellung — die Pflicht zur stabilen Lagerhaltung trifft die Hersteller in der Übergangsphase, die Märkte sehen das in einer noch unsteten Verfügbarkeit.
Die Reparatur-Werkstatt-Realität
Die Bereitstellungspflicht für Reparatur-Informationen und Werkzeuge an unabhängige Werkstätten ist der zweite große Wandlungspunkt. Hier hat die EU mit der Richtlinie ein in den USA seit Jahren umkämpftes Feld vorgespielt — das US-Bundesgesetz (Federal Right to Repair Act) wird seit 2023 diskutiert, ist aber nicht verabschiedet, einzelne Bundesstaaten (Kalifornien, New York, Minnesota) haben eigene Gesetze. Die EU-Lösung ist die strukturierteste auf globaler Ebene.
Im DACH-Raum hat sich seit Mitte 2024 eine Landschaft etabliert, in der unabhängige Werkstätten Zugang zu Hersteller-Diagnose-Tools haben — bei Apple über das „Independent Repair Provider”-Programm, bei Samsung über das im Juni 2024 gestartete „Galaxy Service Provider”-Programm, bei Google über das „Pixel Repair Program”. Die Bedingungen variieren: Apple verlangt Personal-Schulungen und eine vertragliche Bindung, Samsung erlaubt die Teilnahme nach einer kurzen Online-Zertifizierung, Google ist hier am offensten.
Die praktische Folge: Wer 2026 in München, Wien oder Zürich einen Display-Tausch an einem Pixel 9 oder Galaxy S25 in einer freien Werkstatt durchführen lässt, bekommt eine Reparatur mit Original-Ersatzteilen, mit ordnungsgemäßer Kalibrierung (für Display-Touch-Sensoren und Front-Kamera-Module ist die Kalibrierung über Hersteller-Tools notwendig, sonst fallen Features wie Always-On-Display oder Face-Unlock aus) und mit einer Werkstatt-Garantie, die in der Regel sechs bis zwölf Monate beträgt. Die Reparatur ist nicht günstiger als beim Hersteller-Service, oft aber schneller verfügbar.
Bei iPhones bleibt die kalibrierungsbedingte Einschränkung weiterhin spürbar. Wer ein iPhone-Display in einer freien Werkstatt austauscht, ohne Apple-Konfigurations-Tool zu nutzen, erhält im System die Warnmeldung „Unbekanntes Teil” und verliert je nach Modell Funktionen wie True-Tone-Display-Anpassung. Apple stellt das Konfigurations-Tool im Rahmen des Self-Service-Programms zur Verfügung, die freie Werkstatt muss es nutzen — was eine erweiterte Online-Anbindung und einen Account-Bezug der Werkstatt voraussetzt.
Die nationale Umsetzung: Frankreich als Maßstab, Deutschland in der Diskussion
Frankreich hat den Reparatur-Index („Indice de réparabilité”) bereits seit Januar 2021 verbindlich für Smartphones, Laptops und Haushaltsgeräte etabliert. Die zehnstufige Skala bewertet fünf Kriterien: Verfügbarkeit der Reparatur-Dokumentation, Demontierbarkeit, Verfügbarkeit der Ersatzteile, Preis der Ersatzteile relativ zum Neupreis und eine kategorie-spezifische Komponente (für Smartphones: Software-Update-Versorgung). Die Hersteller müssen den Score auf der Verpackung und in der Online-Produktbeschreibung ausweisen.
Die Wirkung des französischen Index ist messbar. Eine vom französischen Ministerium für ökologischen Wandel im November 2024 veröffentlichte Auswertung zeigt, dass der durchschnittliche Reparatur-Score für Smartphones zwischen 2021 und 2024 von 6,8 auf 7,9 Punkte gestiegen ist. Die Hersteller haben die Bewertung als reales Marktsignal interpretiert und ihre Geräte entsprechend angepasst — Fairphone wirbt seit 2021 mit Werten von 9,1 bis 9,3, Samsung hat die Galaxy-A-Mittelklasse 2024 von 7,2 auf 8,5 gehoben.
Deutschland diskutiert seit 2024 die Übernahme eines vergleichbaren Index als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist im November 2025 in die Verbändeanhörung gegangen, eine Verabschiedung bis zum Stichtag 31. Juli 2026 ist möglich, aber nicht sicher. Im Gespräch ist eine 1:1-Übernahme des EU-weiten Reparatur-Index, der in der Energieeffizienz-Label-Verordnung 2023/1670 vorgesehen ist — was die Doppel-Auszeichnung mit nationalem Index erübrigen würde.
Österreich hat in der Bundesregierungsklausur im Februar 2026 die Übernahme des EU-Index ohne nationale Sonderregelung beschlossen, was die Umsetzung vereinfacht. Die Schweiz, die als EU-Drittland nicht direkt von der Richtlinie betroffen ist, hat 2025 die freiwillige Übernahme des Energieeffizienz-Labels mit Reparatur-Score über die Verordnung des Bundesamtes für Energie eingeführt — was praktisch dazu führt, dass im DACH-Raum 2026 nahezu alle Smartphone-Modelle das gleiche Label tragen.
Was die Richtlinie nicht löst
Drei strukturelle Lücken bleiben.
Erstens, die Pairing-Frage. Hersteller koppeln zunehmend einzelne Komponenten über Seriennummer-Paare an die Hauptplatine. Wer einen Akku oder eine Kamera tauscht, kann technisch das Original-Ersatzteil einsetzen — aber das System erkennt die fehlende Kopplung und schaltet bestimmte Features ab. Apple hat diese Praxis pionierhaft etabliert, Samsung hat sie für die S25-Generation aufgegriffen, Google verzichtet bislang darauf. Die Richtlinie verbietet Pairing nicht explizit, verlangt aber, dass es nicht zur Sperrung von Funktionen führt, die nicht direkt von der getauschten Komponente abhängen. Die Auslegung dieser Klausel ist Gegenstand der ersten Streitfälle, die Mitte 2025 vor nationalen Marktaufsichtsbehörden anhängig sind.
Zweitens, die Software-Reparierbarkeit. Die Richtlinie deckt die Hardware-Komponenten ab. Was passiert mit Geräten, deren OS-Update-Support ausläuft, deren Hardware aber noch funktionsfähig ist? Die Verknüpfung zur Sieben-Jahres-Update-Politik der Hersteller (siehe gesonderten Beitrag in dieser Ausgabe) ist nicht zwingend — ein Pixel 7 mit Hardware-Reparatur bekommt nach Auslaufen des Update-Supports keine Sicherheits-Patches mehr, die Hardware-Reparatur allein verlängert die Nutzbarkeit nicht. Die Diskussion über eine Pflicht zur Veröffentlichung von Software-Quellcodes (zur Ermöglichung von Custom-ROM-Builds nach Ende des Hersteller-Supports) läuft, ist aber von einer regulatorischen Umsetzung weit entfernt.
Drittens, die Marktrealität für Mid-Range- und Budget-Geräte. Die Richtlinie macht keinen Unterschied zwischen Flagship- und Budget-Smartphones. Die Hersteller haben in der Praxis für die Flagship-Linien die Konstruktion angepasst, für die Mid-Range- und Budget-Modelle (insbesondere bei Xiaomi-Redmi, Samsung-A-Linie unterhalb der A55-Klasse, Realme- und Motorola-Mid-Range) ist die Umsetzung deutlich zögerlicher. Reparatur-Scores liegen hier oft bei 5 bis 6 Punkten, die Akku-Tauschbarkeit ist formal gegeben, in der Praxis aber mit so engen Kostenrahmen verbunden, dass freie Werkstätten den Aufwand nicht wirtschaftlich kalkulieren können. Wer ein 250-Euro-Smartphone besitzt, bekommt eine Reparatur, die im Verhältnis zum Neupreis oft unwirtschaftlich ist.
Internationaler Vergleich
In den USA ist die Right-to-Repair-Bewegung föderal strukturiert. Kalifornien (SB 244, in Kraft seit Juli 2024), New York (in Kraft seit Juli 2024) und Minnesota (in Kraft seit Juli 2024) haben jeweils eigene Gesetze, die Reparatur-Informationen und Ersatzteile-Bereitstellung vorschreiben. Die Frist-Längen variieren — Kalifornien verlangt sieben Jahre für Produkte über 100 USD Verkaufspreis, was praktisch alle Smartphones einschließt. Die Hersteller haben für den US-Markt eine eigene Reparatur-Politik aufgesetzt, die mit der EU-Umsetzung weitgehend konvergiert, weil die globalen Designentscheidungen auf Komponenten-Ebene gemeinsam fallen.
In Asien ist das Bild heterogen. Südkorea hat mit einer Novellierung des „Act on Promotion of Resource Saving and Recycling” 2024 erste Reparierbarkeits-Anforderungen verbindlich gemacht, allerdings ohne Score-System. Indien hat im Februar 2025 ein eigenes Right-to-Repair-Portal gestartet, das Hersteller-Reparatur-Informationen für eine Liste verpflichteter Produkte aggregiert — ein Modell, das den Verbraucher in den Mittelpunkt stellt, ohne die Hersteller-Verpflichtungen wesentlich zu erweitern. China hat keine vergleichbare Regulierung, was angesichts der Marktbedeutung von Xiaomi, OPPO, Vivo und Honor eine erhebliche regulatorische Asymmetrie bedeutet — die Geräte dieser Hersteller werden für den europäischen Markt richtlinienkonform angepasst, im chinesischen Heimatmarkt aber in der ursprünglichen Bauweise verkauft.
Was 2027 zu erwarten ist
Die EU-Kommission hat angekündigt, im Spätsommer 2026 eine erste Evaluation der Richtlinien-Wirkung zu veröffentlichen. Die Erwartungen in der Branche gehen davon aus, dass die Pairing-Praktiken explizit eingeschränkt werden — vermutlich durch einen delegierten Rechtsakt, der die Liste der nicht-pairing-fähigen Komponenten festlegt. Die Diskussion über die Erstreckung der Richtlinie auf weitere Produktkategorien (insbesondere Wearables, Tablets, Kopfhörer mit verbauten Akkus) läuft in den Arbeitsgruppen der Generaldirektion Binnenmarkt.
Für die DACH-Verbraucher ist die Bilanz Mitte 2026 nüchtern positiv: Die Reparatur ist möglich, sie ist legal in freien Werkstätten verfügbar, die Ersatzteile sind in akzeptabler Qualität und mit überschaubaren Preisen erhältlich. Das ist im Vergleich zur Lage 2022 — als ein Akku-Tausch am Flagship-Smartphone praktisch eine Hersteller-Reparatur erzwang oder das Gerät außerhalb der Gewährleistung wirtschaftlich nicht mehr reparabel war — eine erkennbare Verbesserung. Die Lücken bleiben, die Richtung stimmt. Was die Richtlinie nach sieben Jahren tatsächlich für die Lebensdauer-Verlängerung der Geräte leistet, wird sich erst Ende der 2020er Jahre messen lassen — wenn die 2025er Flagship-Generation in das fünfte oder sechste Nutzungsjahr eintritt und die Marktaufsichtsbehörden die Verfügbarkeit der Ersatzteile prüfen müssen, die heute zugesagt wird.